1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Verwender („Makler“) und dem Kunden und werden bei Übermittlung eines Geschäftsangebots an den Kunden wirksam.
2. Unsere Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Irrtum, Auslassung sowie Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will. Sie sind streng vertraulich und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zur Zahlung der Vermittlungsgebühr.
3. Eine bereits vorhandene Kenntnis von einem von uns angebotenen Vermittlungsgeschäft ist uns innerhalb von 5 Werktagen durch Einschreibebrief mitzuteilen und uns gleichzeitig der Nachweis hierzu zu erbringen.
4. Ein Provisionsanspruch entsteht grundsätzlich, wenn der mit dem Geschäft bezweckte wirtschaftliche Erfolg herbeigeführt wird. Der Vertrag muss durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises zustande gekommen sein. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos bzw. nicht erfüllt wird. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder anderen Bedingungen erfolgt.
5. Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des vermittelten oder nachgewiesenen Geschäftes. Der Makler wird dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung erstellen, der sich daraus ergebende Rechnungsbetrag ist innerhalb von zehn Werktagen ohne Abzug einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf das vom Makler benannte Bankkonto zur Zahlung fällig. Der Makler hat auch Anspruch auf Provision, wenn anstelle des von ihm angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglichen bezweckten Geschäftes tritt (z.B. Miet- /Pachtvertrag statt Kaufvertrag oder umgekehrt, Zwangsvollstreckung, bei Erweiterung des Angebotes, insbesondere der Einräumung eines Vorkaufsrechts).
6. Dem Makler sind unaufgefordert Abschriften der Verträge und eventueller späterer Ergänzungs- oder Änderungsvereinbarungen zuzusenden.
7. Die Höhe der Maklerprovision beträgt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich oder in der Anzeige etwas anderes vereinbart wurde, bei Abschluss eines Kauf- oder sonstigen Erwerbervertrages sowie für einen Erwerb in einer Zwangsversteigerung betreffend unbebaute oder bebaute Liegenschaften oder grundstücksgleicher Rechte 6% des Gesamtkaufpreises zzgl. 19% Mehrwertsteuer, das heißt 7,14% inkl. MwSt. Die Maklerprovision ist im Kaufpreis grundsätzlich nicht enthalten.
8. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Geschäftsangebotes übernommen. Die Angaben stammen vom jeweiligen Verkäufer oder Vermieter und wurden durch uns nicht zuvor auf ihre Richtigkeit überprüft.
9. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem jeweiligen Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die vorgenannte Einwilligung nicht unbillig verweigert werden darf. Die Regelungen des § 354 a HGB bleiben hiervon unberührt.
10. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie gegenüber der anderen Vertragpartei abzugebende einseitige Willenserklärungen bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
11. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der Unwirksamen entsprechen bzw. am nächsten kommen.
12. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Königs Wusterhausen.